Ein Gespräch über den Gartenzaun, gemeinsam Feste feiern, die gemeinschaftliche Arbeit mit anderen, langjährige Gartennachbarschaft geben die Geborgenheit einer sozialen Gemeinschaft. Arbeitslose und Frührentner erfahren hier, dass sie noch gebraucht werden. Für Berufstätige ist die Arbeit im Kleingarten die natürliche Entspannung, für den Stadtmenschen die Brücke zur Natur.
Rechtliche Stellung, Gemeinnützigkeit
Im Unterschied zu Grabeland und Wochenendgrundstücken sollten Kleingartenflächen als Dauerkleingartenanlagen baurechtlich abgesichert sein. Die Definition eines Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetztes ist dort in § 1 formuliert. In engem Zusammenhang mit der Definition des Kleingartens steht die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit des Kleingärtnervereins durch die zuständige Landesbehörde. Durch diese Anerkennung genießt der Verein den Schutz der Pachtpreisbindung und kann darüber hinaus Zuschüsse des Landes und/oder der Städte und Gemeinden in Anspruch nehmen. Eine gute Voraussetzung für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, aber keine zwingende Notwendigkeit, stellt die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit des Vereins oder des Verbandes durch das zuständige Finanzamt dar. Die steuerliche Gemeinnützigkeit beinhaltet wesentliche Vergünstigungen, die Organisation kann Spenden in Empfang nehmen, die beim Spender abzugsfähig sind und dafür auch Spendenquittungen ausstellen.
Kurzfassung der Entwicklung und Geschichte des Kleingartenwesens
Kleine Gärten gibt es schon seit tausenden von Jahren. Die Gründung des 1. deutschen Kleingärtnervereins wird auf das Jahr 1814 in Kappeln an der Schlei im heutigen Schleswig-Holstein datiert. Dieser Verein entstand aus der Idee der Armengärten des Landgrafen Carls von Hessen, der bereits Ende des 18. Jhd. parzelliertes Land zur Anlage von Gärten vergab. Weitere Wurzeln der Kleingärtnerei werden in der Schreber- und Naturheilbewegung ab Mitte des 19. Jhd. gesehen. Sowohl hier als auch bei den aufkommenden Arbeiter- und Fabrikgärten stellten gesundheitliche Aspekte z. Z. der Industriellen Revolution eine wichtige Motivation für Vereinsgründungen dar.
In den Anfängen des 20. Jhd. etablierten sich die kleingärtnerischen Organisationen immer besser und 1921 beschloss der 2. Reichs-Kleingärtnertag die Satzung des „Reichsverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands“ mit den drei Verbandsfarben Grün der Hoffnung, Gelb der Lebensfreude und Weiß der Parteilosigkeit. 1926 wurde die 1. internationale Organisation das Office International de Coin de Terre et des Jardins ouvriers mit Teilnehmern aus 7 europäischen Ländern gegründet.
Mit Beginn der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde auch versucht, das Kleingartenwesen in ihre Herrschaftsstrukturen und ideologischen Vorstellungen einzubinden. Es wurde straff durchorganisiert und wie überall auf Parteitreue geachtet. Aufgrund der eher „linken“ und demokratischen Einstellung der traditionell mehr aus Arbeiterfamilien stammenden Kleingärtner, gelang das aber nicht uneingeschränkt. Ungenügender gesetzlicher Kündigungsschutz führte zu einem starken Rückgang der Kleingärten in Deutschland bis Kriegsbeginn. Erst dann und weiter verbessert mit Ende des Krieges, wurde ein gesetzlicher Kündigungsschutz für Kleingärten etabliert, der bis heute in modifizierter Form Gültigkeit hat. In der Kriegszeit dienten die Kleingärten in existenzieller Art der Ernährungssicherung und Notunterkunft. Vom Förderverein Deutsches Kleingärtnermuseum in Leipzig e. V. wurde zu diesem Thema aktuell die Broschüre Deutschlands Kleingärtner im Dritten Reich herausgegeben.
Nach dem Krieg wurde das Kleingartenwesen und dazugehörige Organisationen wieder auf- und ausgebaut. In Zusammenarbeit mit Landes- und Bundesministerien kann mit Beginn der 50er Jahre u. a. durch Wettbewerbe die soziale, städtebauliche und ökologische Bedeutung des Kleingartenwesens in der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden. Aktualisierung erfährt das Kleingartenrecht 1983 durch die Verabschiedung des Bundeskleingartengesetzes.
Ab 1990 wurde das Kleingartenwesen in Ost und West zunehmend unter der Schirmherrschaft des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. zusammengeschlossen. Gärtnerische Nutzung, Familie, Freizeit, Natur, Umwelt und Kleingartenrecht sind heute Themen für die Fachberatung und Schulungsveranstaltungen der bundesdeutschen und internationalen kleingärtnerischen Organisationen ebenso wie die Öffentlichkeitsarbeit.
(Katsch und Walz, 1997)